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Übernahmeangebot GBH AG

Wichtige Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der GBH Acquisition GmbH an die Aktionäre der Grundstücks- und Baugesellschaft AG, Heidenheim.

Die Bekanntmachungen auf dieser Internetseite dienen allein zu Informationszwecken und zur Einhaltung der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG"). Die Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots sind ausschließlich in der Angebotsunterlage enthalten, die auf dieser Webseite veröffentlicht ist.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Übernahmeangebots durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen ist nicht beabsichtigt. Die Angebotsunterlage ist ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach deutschem Recht geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben worden. Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen. Der Bieter und mit ihm gemeinsam handelnde Personen übernehmen dementsprechend keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften. Aktionäre der Grundstücks- und Baugesellschaft AG, Heidenheim, können sich daher nicht auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung verlassen.

Die Angebotsunterlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen und gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen haben die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte nicht gestattet.

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz solcher Dokumente gelangen oder die das Übernahmeangebot annehmen wollen und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften als jener der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, werden daher aufgefordert, sich über diese kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Weitergabe, Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen oder die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Bekanntmachungen auf dieser Internetseite enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "versuchen", "schätzen", "beabsichtigen", "davon ausgehen", "anstreben" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen des Bieters, der mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Unternehmensleitungen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots oder seines Vollzugs für die Grundstücks- und Baugesellschaft AG, Heidenheim, ihre Aktionäre, den Bieter, die GAGFAH S.A. und die GAGFAH-Gruppe oder hinsichtlich zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen, Prognosen und Annahmen, die der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre gegenwärtige oder zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich des Bieters oder der mit ihm gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

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